Entschuldigung für Fehltage

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. wegen Erkrankung) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich mitzuteilen. Spätestens am 3. Tag muss eine schriftliche Entschuldigung erfolgen.